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Einfügen von Bezugszeichen in Patentansprüche

Sowohl das Europäische Patentamt als auch das Deutsche Patent- und Markenamt verlangen, dass Bezugszeichen in Patentansprüche eingefügt werden, um deren Lesbarkeit zu verbessern. Wir verfügen über eine Software zum Einzufügen von Bezugszeichen in Patentansprüche. Deshalb ist das automatisierte Einfügen von Bezugszeichen in Patentansprüche in unserer Grundgebühr für die Einreichung einer Patentanmeldung oder einer Gebrauchsmusteranmeldung enthalten. Dies spart ein bis zwei Anwaltsstunden am Anfang der Prüfungsphase einer Patentanmeldung oder beim Einreichen einer Gebrauchsmusteranmeldung.

Unsere Software ist besonders hilfreich, wenn Anmelder Nachanmeldungen für US-Erstanmeldungen oder Erstanmeldungen im US-Stil einreichen lassen, deren Ansprüche keine Bezugszeichen enthalten.

Unsere Software analysiert die Beschreibung. Wir können nicht garantieren, dass alle eingefügten Bezugszeichen korrekt sind. Wir glauben jedoch, dass es kosteneffizient ist, zunächst den Prüfer in einer ersten Runde die Bezugszeichen überprüfen zu lassen und anschließend nur die beanstandeten Fehler zu korrigieren, falls es überhaupt welche gibt.

Unsere Software erlaubt es auch, Bezugszeichenlisten zu erstellen. Deshalb ist sie auch beim Verfassen von Erstanmeldungen hilfreich.