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Wir benötigen folgende Unterlagen und Informationen für eine Anmeldung:
Der Prüfungsantrag muss innerhalb von 7 Jahren nach dem Anmeldetag gestellt werden.
Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) unterscheidet zwischen drei Fällen bei der voraussichtlichen Bearbeitungsdauer eines Bescheids:
Wenn Sie so bald wie möglich eine Stellungnahme vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) über die Patentfähigkeit Ihrer Anmeldung erhalten möchten, empfehlen wir Ihnen gleich bei der Einreichung der Anmeldung Recherche- oder Prüfungsantrag zu stellen. Falls Sie für Ihre deutsche Patentanmeldung keine Priorität in Anspruch genommen haben, wird sich das DPMA bemühen, innerhalb von 8 bis 9 Monaten ab dem Anmeldetag einen Recherchebericht oder ersten Prüfungsbescheid zu erstellen.
Eine gesonderte Regelung zur beschleunigten Recherche gibt es nicht.
Mit einem begründeten Antrag kann das Prüfungsverfahren beschleunigt werden. Für diesen Antrag fallen keine Amtsgebühren an.
Diese Seite stellt keine rechtliche Beratung dar.
Für die Höhe der Amtsgebühren wird keine Gewähr übernommen.
Die Anwaltsgebühren gelten für die Patentanwaltskanzlei Dr.-Ing. Hellmich und stellen Mindestgebühren dar, die in dringenden oder schwierigen Fällen angehoben werden können. Diese Seite stellt kein Angebot, sondern eine "invitatio ad offerendum" (Einladung zur Abgabe eines Angebots) dar.