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Amt (€) | Anwalt (€) | ||
1. Gebrauchsmuster oder -anmeldung | 2. und jedes weitere Gebrauchsmuster oder jede weitere Gebrauchsmusteranmeldung | ||
in einem einzigen Antrag | |||
Rechtsübergang | - | 250 | 175 |
Namens- und/oder Adressänderung | - | 170 | 85 |
Für die Eintragung eines Rechtsübergangs, einer Namens- und / oder Adressänderung benötigt das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) normalerweise keine Unterlagen, die diese Änderung(en) belegen. Deshalb genügt es meist, uns den neuen Inhaber, den neuen Namen und / oder die neue Adresse mitzuteilen.
Sollten wir das Schutzrecht noch nicht vertreten, beachten Sie bitte unseren untenstehenden Hinweis.
Falls ein Rechtsübergang stattgefunden hat, empfehlen wir eine Übertragungsvereinbarung auszuarbeiten und zu unterzeichnen. Eine deutsche Übersetzung einer englischsprachigen Übertragungsvereinbarung ist nicht erforderlich. Übertragungsvereinbarungsbeispiele finden Sie auf unserer Homepage.
Sollten Sie bereits eine Übertragungsvereinbarung unterzeichnet haben und diese Übertragungsvereinbarung ist weder in deutscher noch in englischer Sprache abgefasst, bitten wir Sie, uns eine deutsche oder englische Google Übersetzung sowie eine Kopie der Übertragungsvereinbarung zur Verfügung zu stellen.
Sollten wir das Schutzrecht noch nicht vertreten, müssen wir für den Antrag auf Eintragung eines Rechtsübergangs, einer Namens- und / oder einer Adressänderung die Vertretung übernehmen. Bitte füllen Sie dafür unser Vollmachtsformular aus und senden Sie uns eine PDF-Kopie der von einer unterschriftberechtigten Person unterzeichneten Vollmacht per E-Mail an info@hellmich.net.
Normalerweise dauert es ca. 5 Wochen vom Beantragen der Eintragung eines Rechtsübergangs, einer Namens- und / oder einer Adressänderung bis wir die Bestätigung der Eintragung oder einen Mängelbescheid erhalten.
Falls der aktuelle Inhaber eines Schutzrechts nicht zumindest die Eintragung eines Rechtsübergangs oder einer Änderung beantragte, kann er kein Recht aus seinem Schutzrecht gerichtlich geltend machen. Im Vorfeld eines Verletzungsprozesses ist meistens genügend Zeit um diesen Antrag einzureichen. Deshalb ist es von geringem Nachteil, wenn dieser Antrag nicht sofort gestellt wird.
Diese Seite stellt keine rechtliche Beratung dar.
Für die Höhe der Amtsgebühren wird keine Gewähr übernommen.
Die Anwaltsgebühren gelten für die Patentanwaltskanzlei Dr.-Ing. Hellmich und stellen Mindestgebühren dar, die in dringenden Fällen angehoben werden können. Diese Seite stellt kein Angebot, sondern eine "invitatio ad offerendum" (Einladung zur Abgabe eines Angebots) dar.