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Kosten Patente Gebrauchsmuster Marken Designs/Geschmacksmuster
Anmeldung Aufrechterhaltung Umschreibung Vertragsbeispiele Arbeitnehmererfindervergütung

Aufrechterhaltungsgebühren für deutsche Gebrauchsmuster

Jahre Amt (€) Anwalt (€), ohne USt.
1. bis 3. - -
4. bis 6. 210 50
7. und 8. 350 50
9. und 10. 530 50
Zuschlag für verspätete Zahlung 50 50
Fälligkeit Letzter Tag des Monats in den der Jahrestag des Anmeldetags fällt
Frist für die Zahlung ohne Zuschlag Bis zum Ende des letzten Tages des 2. Monats nach Fälligkeit
Frühestmöglicher Zahlungstermin Die Zahlung kann nicht früher als 12 Monate vor Fälligkeit erfolgen
Frist für die Zahlung mit Zuschlag Bis zum Ende des letzten Tages des 6. Monats nach Fälligkeit
Zuschlag 50 € Amtsgebühr + 50 € Anwaltsgebühr

Vertretung

Bei der Verlängerung eines deutschen Gebrauchsmusters übernehmen wir auch die Vertretung des deutschen Gebrauchsmusters ohne zusätzlich eine Vertretungsgebühr in Rechnung zu stellen.

Es gibt zwei Möglichkeiten für die Vertretungsübernahme:

Es ist unsere Kanzleipolitik, nur die deutschen Gebrauchsmuster zu verlängern, die wir vertreten und keine Amtsgebühren für neue Mandanten auszulegen.

Diese Seite stellt keine rechtliche Beratung dar.
Für die Höhe der Amtsgebühren wird keine Gewähr übernommen.
Die Anwaltsgebühren gelten für die Patentanwaltskanzlei Dr.-Ing. Hellmich und stellen Mindestgebühren dar, die in dringenden Fällen angehoben werden können. Diese Seite stellt kein Angebot, sondern eine "invitatio ad offerendum" (Einladung zur Abgabe eines Angebots) dar.