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Jahre | Amt (€) | Anwalt (€), ohne USt. |
1. bis 3. | - | - |
4. bis 6. | 210 | 50 |
7. und 8. | 350 | 50 |
9. und 10. | 530 | 50 |
Zuschlag für verspätete Zahlung | 50 | 50 |
Fälligkeit | Letzter Tag des Monats in den der Jahrestag des Anmeldetags fällt |
Frist für die Zahlung ohne Zuschlag | Bis zum Ende des letzten Tages des 2. Monats nach Fälligkeit |
Frühestmöglicher Zahlungstermin | Die Zahlung kann nicht früher als 12 Monate vor Fälligkeit erfolgen |
Frist für die Zahlung mit Zuschlag | Bis zum Ende des letzten Tages des 6. Monats nach Fälligkeit |
Zuschlag | 50 € Amtsgebühr + 50 € Anwaltsgebühr |
Bei der Verlängerung eines deutschen Gebrauchsmusters übernehmen wir auch die Vertretung des deutschen Gebrauchsmusters ohne zusätzlich eine Vertretungsgebühr in Rechnung zu stellen.
Es gibt zwei Möglichkeiten für die Vertretungsübernahme:
Es ist unsere Kanzleipolitik, nur die deutschen Gebrauchsmuster zu verlängern, die wir vertreten und keine Amtsgebühren für neue Mandanten auszulegen.
Diese Seite stellt keine rechtliche Beratung dar.
Für die Höhe der Amtsgebühren wird keine Gewähr übernommen.
Die Anwaltsgebühren gelten für die Patentanwaltskanzlei Dr.-Ing. Hellmich und stellen Mindestgebühren dar, die in dringenden Fällen angehoben werden können. Diese Seite stellt kein Angebot, sondern eine "invitatio ad offerendum" (Einladung zur Abgabe eines Angebots) dar.