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Die Umsatzsteuer beträgt 19 % des Nettobetrages der Anwaltshonorare. Auf Amtsgebühren erheben wir keine Umsatzsteuer.
Die Zahlungspflicht der Umsatzsteuer (USt) richtet sich nach dem Land (Rechnungsadresse), in dem Ihre Firma ihren Sitz hat oder, wenn Sie eine Privatperson sind, in dem Sie wohnen.