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Die Umsatzsteuer beträgt
19 % des Nettobetrages der Anwaltshonorare. Auf Amtsgebühren erheben wir
keine Umsatzsteuer.
Die Zahlungspflicht der Umsatzsteuer (USt) richtet sich nach
dem Land (Rechnungsadresse), in dem Ihre Firma ihren Sitz hat oder,
wenn Sie eine Privatperson sind, in dem Sie wohnen.