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DE - deutsche EU - (Europäische Union)
Anmeldung Aufrechterhaltung Umschreibung Vertragsbeispiele Arbeitnehmererfindervergütung

Kosten für die Aufrechterhaltung eines deutschen Designs

Schutzjahre Amt (€) Anwalt (€), ohne USt.
einzelnes Design / 1. Design in einer Sammelanmeldung 2. und jedes weitere Design in einer Sammelanmeldung
Aufrechterhalten mit einem Antrag
6. - 10. 90 50 15
11. - 15. 120 50 15
16. - 20. 150 50 15
21. - 25. 180 50 15
Fälligkeit Letzter Tag des Monats in den der Jahrestag des Anmeldetags fällt
Frist für die Zahlung ohne Zuschlag Bis zum Ende des letzten Tages des 2. Monats nach Fälligkeit
Frühestmöglicher Zahlungstermin Die Zahlung kann nicht früher als 12 Monate vor Fälligkeit erfolgen
Frist für die Zahlung mit Zuschlag Bis zum Ende des letzten Tages des 6. Monats nach Fälligkeit
Zuschlag 50 € Amtsgebühr + 50 € Anwaltsgebühr

Vertretung

Bei der Verlängerung eines deutschen Designs übernehmen wir auch die Vertretung des deutschen Designs ohne zusätzlich eine Vertretungsgebühr in Rechnung zu stellen.

Es gibt zwei Möglichkeiten für die Vertretungsübernahme:

Es ist unsere Kanzleipolitik, nur die deutschen Designs zu verlängern, die wir vertreten und keine Amtsgebühren für neue Mandanten auszulegen.

Diese Seite stellt keine rechtliche Beratung dar.
Für die Höhe der Amtsgebühren wird keine Gewähr übernommen.
Die Anwaltsgebühren gelten für die Patentanwaltskanzlei Dr.-Ing. Hellmich und stellen Mindestgebühren dar, die in dringenden Fällen angehoben werden können. Diese Seite stellt kein Angebot, sondern eine "invitatio ad offerendum" (Einladung zur Abgabe eines Angebots) dar.