www.hellmich.net

English Startseite Dienstleistungen Tätigkeitsschwerpunkte Impressum Links
Kosten Patente Gebrauchsmuster Marken Designs/Geschmacksmuster
DE - deutsche EU - (Europäische Union) GB-britisch
Anmeldung Aufrechterhaltung Umschreibung Vertragsbeispiele Arbeitnehmererfindervergütung

Kosten für die Verlängerung einer deutschen Marke

Amt (€) Anwalt (€)
Verlängerung für Klassen
Umsatzsteuer
Summen
Gesamtsumme

Damit dieses Formular richtig funktioniert, müssen Sie JavaScript in Ihrem Browser aktiviert haben.

Ende der Schutzdauer
=
Frist für die Zahlung ohne Zuschlag
frühestmögliche Zahlung 12 Monate vor Ende der Schutzdauer (PatKostG, § 5(2): 6 Monate vor Fälligkeit)
Fälligkeit 6 Monate vor Ende der Schutzdauer (PatKostG, § 3(3))
Frist für die Zahlung mit Zuschlag 6 Monate nach Ende der Schutzdauer (PatKostG, § 7(3))
Zuschlag 50 € Amtsgebühr + 50 € Anwaltsgebühr

Vertretung

Bei der Verlängerung einer deutschen Marke übernehmen wir auch die Vertretung der deutschen Marke ohne zusätzlich eine Vertretungsgebühr in Rechnung zu stellen.

Es gibt zwei Möglichkeiten für die Vertretungsübernahme:

Es ist unsere Kanzleipolitik, nur die deutschen Marken zu verlängern, die wir vertreten und keine Amtsgebühren für neue Mandanten auszulegen.

Diese Seite stellt keine rechtliche Beratung dar.
Für die Höhe der Amtsgebühren wird keine Gewähr übernommen.
Die Anwaltsgebühren gelten für die Patentanwaltskanzlei Dr.-Ing. Hellmich und stellen Mindestgebühren dar, die in dringenden Fällen angehoben werden können. Diese Seite stellt kein Angebot, sondern eine "invitatio ad offerendum" (Einladung zur Abgabe eines Angebots) dar.