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Anmeldung PCT/deutsche Phase Jahresgebühren Umschreibung Vertragsbeispiele Arbeitnehmererfindervergütung

Jahresgebühren für ein deutsches Patent, einen deutschen Teil eines europäischen Patents oder eine deutsche Patentanmeldung

Patentjahr Amt (€) Anwalt (€), ohne USt.
1. 0 0
2. 0 0
3. 70 30
4. 70 30
5. 100 35
6. 150 35
7. 210 35
8. 280 45
9. 350 45
10. 430 45
11. 540 50
12. 680 50
13. 830 50
14. 980 60
15. 1130 60
16. 1310 60
17. 1490 60
18. 1670 60
19. 1840 70
20. 2030 70
Gebühr für das 3. bis 5. Jahr bei Fälligkeit der 3. Jahresgebühr 210 40
Zuschlag für verspätete Bezahlung 50 50
Jahresgebühren für ergänzenden Schutz    
21. 2650 125
22. 2940 150
23. 3290 180
24. 3650 210
25. 4120 250
26. 4520 290
Fälligkeit Letzter Tag des Monats in den der Jahrestag des Anmeldetags fällt
Frist für die Zahlung ohne Zuschlag Bis zum Ende des letzten Tages des 2. Monats nach Fälligkeit
Frühestmöglicher Zahlungstermin Die Zahlung kann nicht früher als 12 Monate vor Fälligkeit erfolgen
Frist für die Zahlung mit Zuschlag Bis zum Ende des letzten Tages des 6. Monats nach Fälligkeit
Zuschlag 50 € Amtsgebühr + 50 € Anwaltsgebühr

Es ist unsere Kanzleipolitik, nur die europäischen Patentanmeldungen zu verlängern, die wir vertreten und keine Amtsgebühren für neue Mandanten auszulegen.

Vertretung

Bei der Verlängerung eines deutschen Patents übernehmen wir auch die Vertretung des deutschen Patents ohne zusätzlich eine Vertretungsgebühr in Rechnung zu stellen.

Es gibt zwei Möglichkeiten für die Vertretungsübernahme:

Es ist unsere Kanzleipolitik, nur die deutschen Patente zu verlängern, die wir vertreten und keine Amtsgebühren für neue Mandanten auszulegen.

Diese Seite stellt keine rechtliche Beratung dar.
Für die Höhe der Amtsgebühren wird keine Gewähr übernommen.
Die Anwaltsgebühren gelten für die Patentanwaltskanzlei Dr.-Ing. Hellmich und stellen Mindestgebühren dar, die in dringenden Fällen angehoben werden können. Diese Seite stellt kein Angebot, sondern eine "invitatio ad offerendum" (Einladung zur Abgabe eines Angebots) dar.