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Staaten |
Schutzjahre | Amt (€) | Anwalt (€), ohne USt. | |
einzelnes Design / 1. Design in einer Sammelanmeldung | 2. und jedes weitere Design in einer Sammelanmeldung | ||
Aufrechterhalten in einem Antrag | |||
6. - 10. | 150 | 50 | 15 |
11. - 15. | 250 | 50 | 15 |
16. - 20. | 400 | 50 | 15 |
21. - 25. | 700 | 50 | 15 |
Fälligkeit | Jahrestag des Anmeldetags |
Frist für die Zahlung ohne Zuschlag | Fälligkeit (Jahrestag des Anmeldetags) |
Frühestmöglicher Zahlungstermin | Die Zahlung kann nicht früher als 6 Monate vor Fälligkeit erfolgen |
Frist für die Zahlung mit Zuschlag | 6 Monate nach Fälligkeit |
Zuschlag | Amt: 25% der fälligen Gebühr + Anwalt: 30 bis 45 € |
Bei der Verlängerung eines (europäischen) Gemeinschaftsdesigns übernehmen wir auch die Vertretung des (europäischen) Gemeinschaftsdesigns ohne zusätzlich eine Vertretungsgebühr in Rechnung zu stellen.
Normalerweise können wir vor dem EUIPO die Vertretung ohne Vorlage einer Vollmacht übernehmen. Das EUIPO kann jedoch die Vorlage einer Vollmacht verlangen. Dann können Sie ein Vollmachtsformular ausfüllen und uns eine eine PDF-Kopie per E-Mail an info@hellmich.net zukommen lassen. Alternativ können Sie Ihren gegenwärtigen Vertreter anweisen seine Vertretung niederzulegen.
Es ist unsere Kanzleipolitik, nur die (europäischen) Gemeinschaftsdesigns zu verlängern, die wir vertreten und keine Amtsgebühren für neue Mandanten auszulegen.
Diese Seite stellt keine rechtliche Beratung dar.
Für die Höhe der Amtsgebühren wird keine Gewähr übernommen.
Die Anwaltsgebühren gelten für die Patentanwaltskanzlei Dr.-Ing. Hellmich und stellen Mindestgebühren dar, die in dringenden Fällen angehoben werden können. Diese Seite stellt kein Angebot, sondern eine "invitatio ad offerendum" (Einladung zur Abgabe eines Angebots) dar.