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DE - deutsche EU - (Europäische Union)
Anmeldung Aufrechterhaltung Staaten Umschreibung Vertragsbeispiele

Kosten für die Aufrechterhaltung eines eingetragenen (europäischen) Gemeinschaftsgeschmacksmusters

Schutzjahre Amt (€) Anwalt (€), ohne USt.
einzelnes Geschmacksmuster / 1. Geschmacksmuster in einer Sammelanmeldung 2. und jedes weitere Geschmacksmuster in einer Sammelanmeldung
Aufrechterhalten in einem Antrag
6. - 10. 90 50 15
11. - 15. 120 50 15
16. - 20. 150 50 15
21. - 25. 180 50 15
Fälligkeit Letzter Tag des Monats in den der Anmeldetag fällt
Frist für die Zahlung ohne Zuschlag -
Frühestmöglicher Zahlungstermin Die Zahlung kann nicht früher als 6 Monate vor Fälligkeit erfolgen
Frist für die Zahlung mit Zuschlag Bis zum Ende des letzten Tages des 6. Monate nach Fälligkeit
Zuschlag Amt: 25% der fälligen Gebühr + Anwalt: 30 bis 45 €

Vertretung

Bei der Verlängerung eines (europäischen) Gemeinschaftsgeschmacksmusters übernehmen wir auch die Vertretung des (europäischen) Gemeinschaftsgeschmacksmusters ohne zusätzlich eine Vertretungsgebühr in Rechnung zu stellen.

Es gibt zwei Möglichkeiten für die Vertretungsübernahme:

Es ist unsere Kanzleipolitik, nur die (europäischen) Gemeinschaftsgeschmacksmuster zu verlängern, die wir vertreten und keine Amtsgebühren für neue Mandanten auszulegen.

Diese Seite stellt keine rechtliche Beratung dar.
Für die Höhe der Amtsgebühren wird keine Gewähr übernommen.
Die Anwaltsgebühren gelten für die Patentanwaltskanzlei Dr.-Ing. Hellmich und stellen Mindestgebühren dar, die in dringenden Fällen angehoben werden können. Diese Seite stellt kein Angebot, sondern eine "invitatio ad offerendum" (Einladung zur Abgabe eines Angebots) dar.