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Anmeldung Aufrechterhaltung Staaten Umschreibung Vertragsbeispiele

Eintragung von Rechtsübergängen und Namens- und Adressänderungen von europäischen Unionsmarken

Kosten

Amt (€) Anwalt (€)
erste Unionsmarke oder -anmeldung 2. und jede weitere Unionsmarke oder -anmeldung
in einem einzigen Antrag
Rechtsübergang - 250 175
Namens- und/oder Adress­änderung - 170 -

Dokumente

Für die Eintragung einer Namens- und / oder Adressänderung benötigt das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) keine Unterlagen, die diese Änderungen belegen. Sollten Ihnen Unterlagen vorliegen, die diese Änderung belegen, bitten wir Sie trotzdem uns diese zu übersenden. Bitte teilen Sie uns zumindest den neuen Namen und / oder die neue Adresse mit.

Für die Eintragung eines Rechtsübergangs benötigt das EUIPO Unterlagen, die den Rechtsübergang belegen, wie z.B. eine PDF-Kopie einer unterzeichneten Übertragungsvereinbarung.

Sollten wir die europäische Unionsmarke(nanmeldung) noch nicht vertreten, müssen wir zunächst die Vertretung übernehmen.

Übertragungsvereinbarungsmuster finden Sie auf unserer Homepage.

Sollten Sie bereits einen Vertrag unterzeichnet haben und ist dieser Vertrag weder in deutscher noch in englischer Sprache abgefasst, bitten wir Sie, uns eine deutsche oder englische Google-Übersetzung sowie eine Kopie des Vertrags zur Verfügung zu stellen.

Vertretung

Sollten wir die europäische Unionsmarke(nanmeldung) noch nicht vertreten, müssen wir für den Antrag auf Eintragung des Rechtsübergangs, der Namens- und / oder Adressänderung die Vertretung übernehmen. Normalerweise ist hierfür keine schriftliche Vollmacht erforderlich.

Dauer bis zur Eintragung

Bei einer Namens- und / oder Adressänderung dauert es normalerweise nur zwei Werktage vom Antrag bis zur Eintragung. Bei einem Rechtsübergang dauert es erfahrungsgemäß ca. eine Woche vom Antrag bis zu Eintragung.

Das EUIPO stellt keine neuen Eintragungsurkunden aus.

(Kein) Erfordernis das Register zu aktualisieren

Solange der neue Inhaber die Eintragung des Rechtsübergangs der europäischen Unionsmarke(nanmeldung) nicht beantragt, kann er nicht gerichtlich gegen mögliche Verletzer vorgehen. Im Vorfeld eines Verletzungsprozesses ist meistens genügend Zeit um diesen Antrag einzureichen. Deshalb ist es von geringem Nachteil, wenn dieser Antrag nicht sofort gestellt wird.

Diese Seite stellt keine rechtliche Beratung dar.
Für die Höhe der Amtsgebühren wird keine Gewähr übernommen.
Die Anwaltsgebühren gelten für die Patentanwaltskanzlei Dr.-Ing. Hellmich und stellen Mindestgebühren dar, die in dringenden Fällen angehoben werden können. Diese Seite stellt kein Angebot, sondern eine "invitatio ad offerendum" (Einladung zur Abgabe eines Angebots) dar.