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Kosten für die Verlängerung einer (europäischen) Unionsmarke

Die Kosten gelten für eine Online-Verlängerung.

Amt (€) Anwalt (€)
Verlängerung für Klasse(n)
Umsatzsteuer
Summen
Gesamtsumme

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Fälligkeit 10., 20., 30., … Jahrestag des Anmeldetags
Frist für die Zahlung ohne Zuschlag -
Frühestmöglicher Zahlungstermin Die Zahlung kann nicht früher als 6 Monate vor Fälligkeit erfolgen
Frist für die Zahlung mit Zuschlag 6 Monate nach Fälligkeit
Zuschlag 25% Amtsgebühr + 75.00 € + 15.00 € pro Klasse ab der 3. Klasse Anwaltsgebühr

Vertretung

Bei der Verlängerung einer europäischen Unionsmarke übernehmen wir auch die Vertretung der europäischen Unionsmarke ohne zusätzlich eine Vertretungsgebühr in Rechnung zu stellen.

Normalerweise können wir vor dem EUIPO die Vertretung ohne Vorlage einer Vollmacht übernehmen. Das EUIPO kann jedoch die Vorlage einer Vollmacht verlangen. Dann können Sie ein Vollmachtsformular ausfüllen und uns eine eine PDF-Kopie per E-Mail an info@hellmich.net zukommen lassen. Alternativ können Sie Ihren gegenwärtigen Vertreter anweisen seine Vertretung niederzulegen.

Es ist unsere Kanzleipolitik, nur die europäischen Unionsmarken zu verlängern, die wir vertreten und keine Amtsgebühren für neue Mandanten auszulegen.

Diese Seite stellt keine rechtliche Beratung dar.
Für die Höhe der Amtsgebühren wird keine Gewähr übernommen.
Die Anwaltsgebühren gelten für die Patentanwaltskanzlei Dr.-Ing. Hellmich und stellen Mindestgebühren dar, die in dringenden Fällen angehoben werden können. Diese Seite stellt kein Angebot, sondern eine "invitatio ad offerendum" (Einladung zur Abgabe eines Angebots) dar.