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Kosten für die Verlängerung einer britischen Marke

Den aktuellen Wechselkurs vom £ in € finden Sie beispielsweise unter www.finanzen.net.

Wechselkurs: 1 £ =
Amt (£) Amt (€) Anwalt (€)
Verlängerung für Klassen
Umsatzsteuer
Summen
Gesamtsumme (€)
Gesamtsumme (£) £

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Fälligkeit Tag vor dem 10., 20., 30., … Jahrestag des Anmeldetags
Frist für die Zahlung ohne Zuschlag Fälligkeit
Frühestmöglicher Zahlungstermin 6 Monate vor Fälligkeit
Frist für die Zahlung mit Zuschlag 6 Monate ab Fälligkeit
Zuschlag 50 £ Amtsgebühr + 50 € Anwaltsgebühr

Es ist unsere Kanzleipolitik, keine Amtsgebühren für neue Mandanten auszulegen.

Innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf der Frist zur Zahlung mit Zuschlagsgebühr ein Antrag auf Wiederherstellung der Marke eingereicht werden.

Für die Verlängerung brauchen keine Benutzungsunterlagen vorgelegt zu werden.

Diese Seite stellt keine rechtliche Beratung dar.
Für die Höhe der Amtsgebühren wird keine Gewähr übernommen.
Die Anwaltsgebühren gelten für die Patentanwaltskanzlei Dr.-Ing. Hellmich und stellen Mindestgebühren dar, die in dringenden Fällen angehoben werden können. Diese Seite stellt kein Angebot, sondern eine "invitatio ad offerendum" (Einladung zur Abgabe eines Angebots) dar.