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Jahresgebühren für ein britisches Patent oder den britischen Teil eines europäischen Patents

Patentjahr Amt (£) Anwalt (€), ohne USt.
1. 0 50
2. 0 50
3. 0 50
4. 0 50
5. 70 50
6. 90 50
7. 110 50
8. 130 50
9. 150 50
10. 170 50
11. 190 50
12. 210 50
13. 250 50
14. 290 50
15. 350 50
16. 410 50
17. 460 50
18. 510 50
19. 560 50
20. 600 50
Fälligkeit Letzter Tag des Monats in den der Jahrestag des Anmeldetags fällt.
Frist für die Zahlung ohne Zuschlag
  • 1. Jahresgebühr nach Erteilung eines europäischen Patents:
    Erfolgte der Hinweis auf die Erteilung eines europäischen Patents im Europäischen Patentblatt weniger als 3 Monate vor dem Jahrestag des Anmeldetags, kann die erste für das Patent nach dem Hinweis auf die Erteilung fällige Jahresgebühr bis zum letzten Tag des dritten Kalendermonats nach der Bekanntgabe im Patentblatt ohne Zuschlagsgebühr entrichtet werden.
  • sonst:
    1 Monat, vgl. Zeile Zuschlag
Frühestmöglicher Zahlungstermin 3 Monate vor Fälligkeit
Frist für die Zahlung mit Zuschlag 6 Monate ab Fälligkeit
Zuschlag 1. Monat: £ 0.00; ab dem 2. Monat £ 24.00 Amtsgebühren für jeden Monat

Diese Seite stellt keine rechtliche Beratung dar.
Für die Höhe der Amtsgebühren wird keine Gewähr übernommen.
Die Anwaltsgebühren gelten für die Patentanwaltskanzlei Dr.-Ing. Hellmich und stellen Mindestgebühren dar, die in dringenden Fällen angehoben werden können. Diese Seite stellt kein Angebot, sondern eine "invitatio ad offerendum" (Einladung zur Abgabe eines Angebots) dar.