Fälligkeit |
Letzter Tag des Monats in den der Jahrestag des Anmeldetags fällt. |
Frist für die Zahlung ohne Zuschlag |
- 1. Jahresgebühr nach Erteilung eines europäischen Patents:
Erfolgte der Hinweis auf die Erteilung eines europäischen
Patents im Europäischen Patentblatt weniger als 3 Monate vor
dem Jahrestag des Anmeldetags, kann die erste für das Patent nach dem
Hinweis auf die Erteilung fällige Jahresgebühr bis zum letzten Tag
des dritten Kalendermonats nach der Bekanntgabe im Patentblatt ohne
Zuschlagsgebühr entrichtet werden.
- sonst:
1 Monat, vgl. Zeile Zuschlag |
Frühestmöglicher Zahlungstermin |
3 Monate vor Fälligkeit |
Frist für die Zahlung mit Zuschlag |
6 Monate ab Fälligkeit |
Zuschlag |
1. Monat: £ 0.00; ab dem 2. Monat £ 24.00
Amtsgebühren für jeden Monat |