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Jahresgebühren für ein französisches Patent oder den französischen Teil eines europäischen Patents

Patentjahr Amt (€) Anwalt (€), ohne USt.
1. 0 35
2. 38 35
3. 38 35
4. 38 35
5. 38 35
6. 76 35
7. 96 35
8. 136 35
9. 180 35
10. 220 35
11. 260 35
12. 300 35
13. 350 35
14. 400 35
15. 450 35
16. 510 35
17. 570 35
18. 640 35
19. 720 35
20. 790 35
Fälligkeit Letzter Tag des Monats in den der Jahrestag des Anmeldetags fällt.
Frist für die Zahlung ohne Zuschlag Wenn die Zahlung der Jahresgebühr innerhalb der Fälligkeit nicht ausreichend war, ist kein Zuschlag zu zahlen, vorausgesetzt der Differenzbetrag wurde innerhalb der Frist für die Zahlung mit Zuschlag bezahlt.
Frühestmöglicher Zahlungstermin Die Zahlung kann nicht früher als 12 Monate vor Fälligkeit erfolgen.
Frist für die Zahlung mit Zuschlag 6 Monate ab Fälligkeit
Zuschlag 50% der fälligen Jahresgebühr + 30 - 60 € Anwaltsgebühr

Diese Seite stellt keine rechtliche Beratung dar.
Für die Höhe der Amtsgebühren wird keine Gewähr übernommen.
Die Anwaltsgebühren gelten für die Patentanwaltskanzlei Dr.-Ing. Hellmich und stellen Mindestgebühren dar, die in dringenden Fällen angehoben werden können. Diese Seite stellt kein Angebot, sondern eine "invitatio ad offerendum" (Einladung zur Abgabe eines Angebots) dar.