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Jahresgebühren für ein niederländisches Patent oder den niederländischen Teil eines europäischen Patents

Patentjahr Amt (€) Anwalt (€), ohne USt.
1. 0 35
2. 0 35
3. 0 35
4. 40 35
5. 100 35
6. 160 35
7. 220 35
8. 280 35
9. 340 35
10. 400 35
11. 500 35
12. 600 35
13. 700 35
14. 800 35
15. 900 35
16. 1000 35
17. 1100 35
18. 1200 35
19. 1300 35
20. 1400 35
Fälligkeit Die Jahresgebühr muss für jedes kommende Patentjahr gezahlt werden und ist am letzter Tag des Monats, in den der Jahrestag des Anmeldetags fällt, fällig.
Frist für die Zahlung ohne Zuschlag -
Frühestmöglicher Zahlungstermin jederzeit nach Patenterteilung (keine spezielle Regelung)
Frist für die Zahlung mit Zuschlag 6 Monate ab Fälligkeit.
Zuschlag 50 %

Diese Seite stellt keine rechtliche Beratung dar.
Für die Höhe der Amtsgebühren wird keine Gewähr übernommen.
Die Anwaltsgebühren gelten für die Patentanwaltskanzlei Dr.-Ing. Hellmich und stellen Mindestgebühren dar, die in dringenden Fällen angehoben werden können. Diese Seite stellt kein Angebot, sondern eine "invitatio ad offerendum" (Einladung zur Abgabe eines Angebots) dar.