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Jahresgebühren für ein italienisches Patent oder den italienischen Teil eines europäischen Patents

Patentjahr Amt (€) Anwalt (€), ohne USt.
5. 60 35
6. 90 35
7. 120 35
8. 170 35
9. 200 35
10. 230 35
11. 310 35
12. 410 35
13. 530 35
14. 600 35
15. 650 35
16. 650 35
17. 650 35
18. 650 35
19. 650 35
20. 650 35
Fälligkeit Letzter Tag des Monats in den der Jahrestag des Anmeldetags fällt.
Frist für die Zahlung ohne Zuschlag Fälligkeit oder falls es sich im den italienischen Teil eines europäischen Patents handelt, innerhalb von 2 Monaten nach Erteilung (EPÜ, Art. 141(2))
Frühestmöglicher Zahlungstermin keine spezielle Rechtsvor­schrift
Frist für die Zahlung mit Zuschlag 6 Monate ab Fälligkeit
Zuschlag € 100

Diese Seite stellt keine rechtliche Beratung dar.
Für die Höhe der Amtsgebühren wird keine Gewähr übernommen.
Die Anwaltsgebühren gelten für die Patentanwaltskanzlei Dr.-Ing. Hellmich und stellen Mindestgebühren dar, die in dringenden Fällen angehoben werden können. Diese Seite stellt kein Angebot, sondern eine "invitatio ad offerendum" (Einladung zur Abgabe eines Angebots) dar.