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Jahresgebühren für ein monegassisches Patent oder den monegassischen Teil eines europäischen Patents

Patentjahr Amt (€) Anwalt (€), ohne USt.
1. 1 35
2. 30 35
3. 55 35
4. 60 35
5. 100 35
6. 135 35
7. 150 35
8. 160 35
9. 175 35
10. 195 35
11. 240 35
12. 285 35
13. 320 35
14. 365 35
15. 390 35
16. 405 35
17. 415 35
18. 420 35
19. 440 35
20. 470 35
Fälligkeit Letzter Tag des Monats in den der Jahrestag des Anmeldetags fällt.
Frist für die Zahlung ohne Zuschlag -
Frühestmöglicher Zahlungstermin Die Zahlung kann nicht früher als 12 Monate vor Fälligkeit erfolgen.
Frist für die Zahlung mit Zuschlag 6 Monate ab Fälligkeit
Zuschlag 20 %

Diese Seite stellt keine rechtliche Beratung dar.
Für die Höhe der Amtsgebühren wird keine Gewähr übernommen.
Die Anwaltsgebühren gelten für die Patentanwaltskanzlei Dr.-Ing. Hellmich und stellen Mindestgebühren dar, die in dringenden Fällen angehoben werden können. Diese Seite stellt kein Angebot, sondern eine "invitatio ad offerendum" (Einladung zur Abgabe eines Angebots) dar.