www.hellmich.net

English Startseite Dienstleistungen Tätigkeitsschwerpunkte Impressum Links
Kosten Patente Gebrauchsmuster Marken Designs/Geschmacksmuster
DE-deutsch EP-europäisch UP-Einheitspatent PCT/international AT-österreichisch BE-belgisch FR-französisch GB-britisch IE-irisch LU-in Luxemburg MC-in Monaco NL-niederländisch

Jahresgebühren für ein belgisches Patent oder den belgischen Teil eines europäischen Patents

Patentjahr Amt (€) Anwalt (€), ohne USt.
1. 0 35
2. 0 35
3. 40 35
4. 55 35
5. 75 35
6. 95 35
7. 110 35
8. 135 35
9. 165 35
10. 185 35
11. 215 35
12. 240 35
13. 275 35
14. 320 35
15. 360 35
16. 400 35
17. 450 35
18. 500 35
19. 555 35
20. 600 35
Fälligkeit Letzter Tag des Monats in den der Jahrestag des Anmeldetags fällt.
Frist für die Zahlung ohne Zuschlag 1 Monat ab Fälligkeit
Frühestmöglicher Zahlungstermin Die Zahlung kann nicht früher als 6 Monate vor Fälligkeit erfolgen.
Frist für die Zahlung mit Zuschlag Beginn des 2. bis Ende des 6. Monats ab Fälligkeit
Zuschlag 3. bis 10. Jahr: € 75; 11. bis 20. Jahr: € 210

Diese Seite stellt keine rechtliche Beratung dar.
Für die Höhe der Amtsgebühren wird keine Gewähr übernommen.
Die Anwaltsgebühren gelten für die Patentanwaltskanzlei Dr.-Ing. Hellmich und stellen Mindestgebühren dar, die in dringenden Fällen angehoben werden können. Diese Seite stellt kein Angebot, sondern eine "invitatio ad offerendum" (Einladung zur Abgabe eines Angebots) dar.