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Jahresgebühren für ein irisches Patent oder den irischen Teil eines europäischen Patents

Patentjahr Amt (€) Anwalt (€), ohne USt.
1. 0 35
2. 0 35
3. 60 35
4. 90 35
5. 114 35
6. 134 35
7. 150 35
8. 176 35
9. 194 35
10. 220 35
11. 242 35
12. 265 35
13. 285 35
14. 311 35
15. 335 35
16. 356 35
17. 382 35
18. 408 35
19. 438 35
20. 468 35
Fälligkeit Letzter Tag des Monats in den der Jahrestag des Anmeldetags fällt.
Frist für die Zahlung ohne Zuschlag -
Frühestmöglicher Zahlungstermin Die Zahlung kann nicht früher als 4 Monate vor Fälligkeit erfolgen. Formular Nr. 4 ist ordnungsgemäß ausgefüllt mit der Zahlung einzureichen.
Frist für die Zahlung mit Zuschlag Bis zu 6 Monaten, auf Antrag von oder im Namen des Inhabers an den Controller; Der Antrag auf Verlängerung und die Zuschlagsgebühr müssen vor Ablauf der Verlängerungsfrist, die im Antrag genannt ist, eingereicht werden.
Zuschlag 1. - 3. Monat: € 11 pro Monat; 4. - 6. Monat: € 19 pro Monat;
der Antrag auf Verlängerung und die Zuschlagsgebühr müssen vor Ablauf der Verlängerungsfrist, die im Antrag genannt ist, eingereicht werden.

Diese Seite stellt keine rechtliche Beratung dar.
Für die Höhe der Amtsgebühren wird keine Gewähr übernommen.
Die Anwaltsgebühren gelten für die Patentanwaltskanzlei Dr.-Ing. Hellmich und stellen Mindestgebühren dar, die in dringenden Fällen angehoben werden können. Diese Seite stellt kein Angebot, sondern eine "invitatio ad offerendum" (Einladung zur Abgabe eines Angebots) dar.