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Anmeldung Jahresgebühren Staaten

Einheitspatent

Jahresgebühren

Patentjahr Amt (€) Anwalt (€), ohne USt. 25 states (€)
1. 0 0 0
2. 35 30 220
3. 105 35 1452
4. 145 35 1857
5. 315 45 2506
6. 475 48 3250
7. 630 50 3861
8. 815 57 4615
9. 990 60 5554
10. 1175 65 6463
11. 1460 75 7526
12. 1775 90 8655
13. 2105 105 9854
14. 2455 125 11028
15. 2830 145 12189
16. 3240 160 13569
17. 3640 180 14912
18. 4055 200 16166
19. 4455 220 17729
20. 4855 240 19227
Fälligkeit Letzter Tag des Monats in den der Jahrestag des Anmeldetags der europäischen Patentanmeldung fällt, die zu dem Einheitspatent geführt hat, fällt
Frist für die Zahlung ohne Zuschlag Fälligkeit, also Letzter Tag des Monats in den der Jahrestag des Anmeldetags der europäischen Patentanmeldung fällt, die zu dem Einheitspatent geführt hat, fällt
Frühestmöglicher Zahlungstermin Die Zahlung kann nicht früher als 3 Monate vor Fälligkeit erfolgen
Frist für die Zahlung mit Zuschlag innerhalb von 6 Monaten nach Fälligkeit
Zuschlag 50% der Amtsgebühr + 100% der Anwaltsgebühr
Empfänger Jahresgebühren müssen an das EPA gezahlt werden.

Es ist unsere Kanzleipolitik, nur die Patentanmeldungen zu verlängern, die wir vertreten und keine Amtsgebühren für neue Mandanten auszulegen.

Vertretung

Bei der Verlängerung eines deutschen Patents übernehmen wir auch die Vertretung des deutschen Patents ohne zusätzlich eine Vertretungsgebühr in Rechnung zu stellen.

Es gibt zwei Möglichkeiten für die Vertretungsübernahme:

Es ist unsere Kanzleipolitik, nur die deutschen Patente zu verlängern, die wir vertreten und keine Amtsgebühren für neue Mandanten auszulegen.

Diese Seite stellt keine rechtliche Beratung dar.
Für die Höhe der Amtsgebühren wird keine Gewähr übernommen.
Die Anwaltsgebühren gelten für die Patentanwaltskanzlei Dr.-Ing. Hellmich und stellen Mindestgebühren dar, die in dringenden Fällen angehoben werden können. Diese Seite stellt kein Angebot, sondern eine "invitatio ad offerendum" (Einladung zur Abgabe eines Angebots) dar.