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Anmeldetag nach dem 1.1.2004
Wir benötigen folgende Unterlagen und Informationen für eine Anmeldung:
Wir können nur Anmelder vertreten, die Staatsangehörige eines Mitgliedstaats des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) sind, oder in einem Mitgliedsstaat des EPÜ einen Wohnsitz oder Sitz haben. Deutschland ist Mitglied des EPÜ.
Um eine oder mehrere Patente einer internationalen Patentanmeldung (PCT-Anmeldung) zu erhalten, ist es erforderlich eine nationale, z.B. deutsche, oder regionale, z.B. europäische, Phase vor Ablauf einer 30-Monatsfrist gerechnet ab dem frühesten Prioritätstag einzuleiten (PCT, Art. 22(1)). Für Luxemburg gilt eine Frist von 20 Monaten gerechnet ab dem frühesten Prioritätstag und für Tansania und Uganda eine Frist von 21 Monaten gerechnet ab dem frühesten Prioritätstag (Stand: 5.11.2014). Bei einer deutschen und europäischen Phase gilt statt der 30-Monatsfrist eine 31-Monatsfrist gerechnet ab dem frühesten Prioritätstag.
Eine Kostenübersicht sowie Informationen zu den benötigen Unterlagen für eine deutsche Phase oder eine europäische Phase finden Sie ebenfalls auf dieser Homepage.
Um das Verfahren für einen oder mehrere Staaten zu beschleunigen, können Sie bei einem oder mehreren nationalen oder regionalen Patentämtern auch weit vor Ablauf der 30-Monatsfrist in die nationalen, z.B. deutsche, und / oder regionalen, z.B. europäische, Phasen eintreten und vorzeitige Bearbeitung der nationalen und / oder regionalen Phasen nach PCT, Art. 23(2) oder 40(2) beantragen.
Diese Seite stellt keine rechtliche Beratung dar.
Für die Höhe der Amtsgebühren wird keine Gewähr übernommen.
Die Anwaltsgebühren gelten für die Patentanwaltskanzlei Dr.-Ing. Hellmich und stellen Mindestgebühren dar, die in dringenden Fällen angehoben werden können. Diese Seite stellt kein Angebot, sondern eine "invitatio ad offerendum" (Einladung zur Abgabe eines Angebots) dar.