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Anmeldung Staaten Umschreibung Vertragsbeispiele

Internationale Patentanmeldung (PCT-Anmeldung)

Kosten

Anmeldetag nach dem 1.1.2004

Amt Anwalt
Ausarbeiten der Anmeldung, Kommentieren von Bescheiden, Überarbeiten von Unterlagen Stunden Stundensatz

(€/Stunde)

* =


Übersetzen

Englisch->Deutsch
Französisch->Deutsch

Wörter (Quelltext) €/Wort
* =


Einreichen der Anmeldung
Übermittlungsgebühr T
Übernahme der Vertretung
Recherchengebühr S
Internationale Gebühr
Internationale Anmeldegebühr (erste 30 Blätter) b1
Blätter
Beschreibung
Ansprüche
Figuren
Zusammenfassung
Antrag
Anzahl der Blätter über 30
Zusatzgebühr für die Blätter über 30 (12.00 € pro Blatt) b2
Gesamtbetrag Grundgebühr (b1+b2) B
Gebührenermäßigung
PCT-Easy
elektronische Einreichung
buchstabencodiert
R
Gesamtbetrag der internationalen Gebühr (B+R) I
beanspruchte Prioritäten, Anzahl:
Prioritätsbelege vom Deutschen Patent- und Markenamt, Anzahl:
Prioritätsbelege vom Europäischen Patentamt, Anzahl:
Erklärungen gemäß Regel 4.17 und 51bis.1(a) PCT
Nachreichen von Unterlagen, Übersenden von Bescheiden und Berichten mal:
Antrag auf internationale vorläufige Prüfung
internationale Prüfungsgebühr
Bearbeitungsgebühr
Umsatzsteuer
Summen
Gesamtsumme

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Unterlagen und Informationen

Wir benötigen folgende Unterlagen und Informationen für eine Anmeldung:

  1. aktueller Name und aktuelle Adresse des Anmelders
  2. Beschreibung, Ansprüche, Zeichnungen und Zusammenfassung
  3. aktueller Name und aktuelle Adresse jedes Erfinders
  4. gegebenenfalls Prioritätserklärung mit Anmeldetag, Land und Anmeldenummer
  5. gegebenenfalls beglaubigte Kopie der Prioritätsanmeldung

Allgemeine Hinweise

Wir können nur Anmelder vertreten, die Staatsangehörige eines Mitgliedstaats des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) sind, oder in einem Mitgliedsstaat des EPÜ einen Wohnsitz oder Sitz haben. Deutschland ist Mitglied des EPÜ.

Um eine oder mehrere Patente einer internationalen Patentanmeldung (PCT-Anmeldung) zu erhalten, ist es erforderlich eine nationale, z.B. deutsche, oder regionale, z.B. europäische, Phase vor Ablauf einer 30-Monatsfrist gerechnet ab dem frühesten Prioritätstag einzuleiten (PCT, Art. 22(1)). Für Luxemburg gilt eine Frist von 20 Monaten gerechnet ab dem frühesten Prioritätstag und für Tansania und Uganda eine Frist von 21 Monaten gerechnet ab dem frühesten Prioritätstag (Stand: 5.11.2014). Bei einer deutschen und europäischen Phase gilt statt der 30-Monatsfrist eine 31-Monatsfrist gerechnet ab dem frühesten Prioritätstag.

Eine Kostenübersicht sowie Informationen zu den benötigen Unterlagen für eine deutsche Phase oder eine europäische Phase finden Sie ebenfalls auf dieser Homepage.

Um das Verfahren für einen oder mehrere Staaten zu beschleunigen, können Sie bei einem oder mehreren nationalen oder regionalen Patentämtern auch weit vor Ablauf der 30-Monatsfrist in die nationalen, z.B. deutsche, und / oder regionalen, z.B. europäische, Phasen eintreten und vorzeitige Bearbeitung der nationalen und / oder regionalen Phasen nach PCT, Art. 23(2) oder 40(2) beantragen.

Diese Seite stellt keine rechtliche Beratung dar.
Für die Höhe der Amtsgebühren wird keine Gewähr übernommen.
Die Anwaltsgebühren gelten für die Patentanwaltskanzlei Dr.-Ing. Hellmich und stellen Mindestgebühren dar, die in dringenden Fällen angehoben werden können. Diese Seite stellt kein Angebot, sondern eine "invitatio ad offerendum" (Einladung zur Abgabe eines Angebots) dar.