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Einheitspatent

Das Einheitspatent, genannt auch das "europäische Patent mit einheitlicher Wirkung", ist ein vom Europäischen Patentamt (EPA) nach den Vorschriften und Regelungen des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) geprüftes und erteiltes europäisches Patent. Es hat einheitliche Wirkung in 25 gemeinsamen Mitgliedsstaaten des EPÜ und der Europäischen Union (EU). Die Staaten Albanien, Griechenland, Irland, Island, Kroatien, Liechtenstein, Mazedonien, Monaco, Montenegro, Norwegen, Polen, Rumänien, San Marino, Schweiz, Serbien, Slowakei, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn, Vereinigtes Königreich (Großbritannien) und Zypern sind zwar Mitgliedsstaaten des EPÜ und teilweise der EU, nehmen jedoch nicht an der verstärkten Zusammenarbeit für das Einheitspatent teil.

Einführung

Das Einheitspatent startete am 1.6.2023.

Kosten

Amt (€) Anwalt (€), ohne USt.
Grundgebühr - 200
Übersetzung
Englisch -> Deutsch
(8500 Wörter)
- 2210
Gesamtkosten 2410

Innerhalb eines Monats nach der Erteilung eines europäischen Patents kann ein Antrag gestellt werden, dass das europäische Patent als Einheitspatent Wirkung in den 25 Mitgliedsstaaten hat. Alternativ oder zusätzlich können die nationalen Teile des europäischen Patents wie gewohnt validiert und aufrechterhalten werden. Dies ist in den Ländern erforderlich, die nicht an dieser verstärkten Zusammenarbeit teilnehmen, wenn dort Patentschutz angestrebt wird.

Übersetzungserfordernis

Während einer Übergangszeit von 7 Jahren (Art. 83(1) EPGÜ), also bis zum 31.5.2030

Nach Ablauf dieser Übergangszeit ist die Maschinenübersetzung von Patent Translate, einem vom EPA und Google gemeinsam entwickeltem Übersetzungsprogramm, ausreichend. Es muss nur noch im Streitfall auf Antrag eines Gerichts oder eines mutmaßlichen Patentverletzers eine vollständige menschliche Übersetzung eingereicht werden.

Einheitliches Patentgericht (EPG)

Ausschließlich das Einheitliche Patentgericht (EPG) wird für Streitigkeiten in Bezug auf europäische Patente und europäische Patente mit einheitlicher Wirkung zuständig sein.

Weitere Informationen

Diese Seite stellt keine rechtliche Beratung dar.