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Anmeldung PCT/europäische Phase Jahresgebühren Validierung Staaten Umschreibung Vertragsbeispiele

Europäische Patentanmeldung

Kosten

Amt Anwalt
Ausarbeitung der Anmeldung Stunden Stunden- satz (€/Stunde)
* =
Wörter €/Wort
Übersetzung * =


Einreichung eine Amts- gebühr Anzahl der Gebühren / Ansprüche / Kopien
Anmeldegebühr (elektronische Anmeldung)
Seitengebühr
Recherchegebühr * =
Anspruchsgebühr

Kopie der Schriften, die im Recherchebericht zitiert wurden

Prioritäten, Anzahl:
Nachreichen von Unterlagen Anzahl:
Weiterleiten des europäischen Rechercheberichts
Weiterleiten der Veröffentlichung der Anmeldung
Prüfung
Prüfungsgebühr
Benennungsgebühr =
Erstreckungsgebühr * =
Antrag auf beschleunigte Prüfung (PACE)
Berichte, Eingaben Stunden Preis

(€/Stunde)

* =
Erteilung
Weiterleiten der Mitteilung nach Regel 71(3) EPÜ
Erteilungs- und Druckkostengebühr für das Patents
Umsatzsteuer
Summen
Gesamtbetrag

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Hinweise

Für die Anspruchsgebühren hat das Europäische Patentamt (EPA) ein zweistufiges System eingeführt:

Normalerweise fallen keine Übersetzungskosten an.

Die Prüfungs-, Benennungs- und Erstreckungsgebühr sind innerhalb von 6 Monaten aber Veröffentlichung des europäischen Rechercheberichts zu zahlen.

Normalerweise dauert es ca. vier bis sechs Jahre ab dem Einreichen einer europäischen Patentanmeldung bis zu deren Erteilung.

Unterlagen und Informationen

Wir benötigen folgende Unterlagen und Informationen für eine Anmeldung:

  1. aktueller Name und Adresse des Anmelders
  2. Beschreibung, Ansprüche, Zeichnungen und Zusammenfassung der Offenbarung
  3. gegebenenfalls Prioritätserklärung mit Anmeldetag, Land und Anmeldenummer
  4. gegebenenfalls beglaubigte Kopie der Prioritätsanmeldung
  5. Name und aktuelle Adresse jedes Erfinders und Erklärung, wie das Recht an der Erfindung auf die Anmelderin / den Anmelder übergegangen ist (durch einen (mündlichen) Vertrag mit Datum des Vertrags oder als Arbeitnehmer)

Für europäische Patentanmeldungen, die ab dem 1. Juli 2014 eingereicht wurden, ist das EPA bestrebt, den erweiterten oder teilweisen europäischen Recherchebericht innerhalb von 6 Monaten ab dem Anmeldetag oder dem Ablauf der Frist nach Regel 161 (2) EPÜ zu erstellen. Somit ist laut EPA kein Antrag auf beschleunigte Recherche erforderlich.

Bei europäischen Patentanmeldungen, die vor dem 1. Juli 2014 eingereicht wurden und eine Priorität in Anspruch nehmen, setzt das Amt alles daran, den erweiterten oder teilweisen europäischen Recherchenbericht innerhalb von 6 Monaten nach Eingang eines Antrags auf beschleunigte Recherche zu erstellen.

Beschleunigte Prüfung (PACE)

Es gibt keine materiellen Vorraussetzungen für den Antrag auf beschleunigte Prüfung. Insbesondere ist es weder erforderlich Gründe anzugeben noch fallen Amtsgebühren an. Unsere Gebühr beträgt 200 EUR.

Ferner kann in Deutschland ein Gebrauchsmuster von einer europäischen Patentanmeldung abgezweigt werden um innerhalb von 4 bis 8 Wochen ein Schutzrecht in Deutschland zu erhalten, aus dem gegen mögliche Verletzer vorgegangen werden kann.

Argumente für und gegen Beschleunigung

Ein wichtiges Argument für die Beschleunigung nach dem PACE-Programm ist, dass die Summe der Jahresgebühren, die nach der Erteilung eines europäischen Patents an nationale Ämter gezahlt werden müssen, wahrscheinlich kleiner ist als die entsprechende Jahresgebühr des EPA, falls Sie das europäische Patent nach der Erteilung in bis zu 4 oder 5 Ländern aufrechterhalten möchten.

Argumente gegen die Beschleunigung des Prüfungsverfahrens sind, dass ein langes Prüfungsverfahren dazu führt, dass die Zahlung der Erteilungs- und Validierungskosten hinausgezögert werden und Sie in geringem Umfang auf mögliche Verletzer reagieren können. Ferner ist es für Ihre Konkurrenten aufgrund möglicher Änderungen einer Anmeldung schwieriger den Schutzumfang einer Patentanmeldung einzuschätzen als den Schutzumfang eines erteilten Patents.

Die Wahrscheinlichkeit für einen Verletzungsprozess ist im Allgemeinen gering. Insofern sind für die meisten europäischen Patentanmeldungen Argumente im Hinblick auf Verletzung wenig relevant.

Diese Seite stellt keine rechtliche Beratung dar.
Für die Höhe der Amtsgebühren wird keine Gewähr übernommen.
Die Anwaltsgebühren gelten für die Patentanwaltskanzlei Dr.-Ing. Hellmich und stellen Mindestgebühren dar, die in dringenden oder schwierigen Fällen angehoben werden können. Diese Seite stellt kein Angebot, sondern eine "invitatio ad offerendum" (Einladung zur Abgabe eines Angebots) dar.