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Jahresgebühren für ein monegassisches Patent oder den monegassischen Teil eines europäischen Patents

Patentjahr Amt (€) Anwalt (€), ohne USt.
1. - -
2. - -
3. - -
4. 65 35
5. 105 35
6. 140 35
7. 160 35
8. 170 35
9. 185 35
10. 205 35
11. 250 35
12. 300 35
13. 335 35
14. 385 35
15. 410 35
16. 425 35
17. 435 35
18. 440 35
19. 460 35
20. 495 35
Fälligkeit Letzter Tag des Monats in den der Jahrestag des Anmeldetags fällt.
Frist für die Zahlung ohne Zuschlag -
Frühestmöglicher Zahlungstermin Die Zahlung kann nicht früher als 12 Monate vor Fälligkeit erfolgen.
Frist für die Zahlung mit Zuschlag 6 Monate ab Fälligkeit
Zuschlag 20 %

Diese Seite stellt keine rechtliche Beratung dar.
Für die Höhe der Amtsgebühren wird keine Gewähr übernommen.
Die Anwaltsgebühren gelten für die Patentanwaltskanzlei Dr.-Ing. Hellmich und stellen Mindestgebühren dar, die in dringenden Fällen angehoben werden können. Diese Seite stellt kein Angebot, sondern eine "invitatio ad offerendum" (Einladung zur Abgabe eines Angebots) dar.