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Jahresgebühren für ein monegassisches Patent oder den monegassischen Teil eines europäischen Patents

Patentjahr Amt (€) Anwalt (€), ohne USt.
1. 1 35
2. 30 35
3. 50 35
4. 55 35
5. 95 35
6. 130 35
7. 145 35
8. 150 35
9. 165 35
10. 185 35
11. 230 35
12. 270 35
13. 305 35
14. 350 35
15. 370 35
16. 385 35
17. 395 35
18. 400 35
19. 420 35
20. 450 35
Fälligkeit Letzter Tag des Monats in den der Jahrestag des Anmeldetags fällt.
Frist für die Zahlung ohne Zuschlag -
Frühestmöglicher Zahlungstermin Die Zahlung kann nicht früher als 12 Monate vor Fälligkeit erfolgen.
Frist für die Zahlung mit Zuschlag 6 Monate ab Fälligkeit
Zuschlag 20 %

Diese Seite stellt keine rechtliche Beratung dar.
Für die Höhe der Amtsgebühren wird keine Gewähr übernommen.
Die Anwaltsgebühren gelten für die Patentanwaltskanzlei Dr.-Ing. Hellmich und stellen Mindestgebühren dar, die in dringenden Fällen angehoben werden können. Diese Seite stellt kein Angebot, sondern eine "invitatio ad offerendum" (Einladung zur Abgabe eines Angebots) dar.