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Staaten |
Amt (€) (WIPO) | Anwalt (€) | ||
1. PCT-Anmeldung | 2. und jede weitere PCT-Anmeldung | ||
in einem einzigen Antrag | |||
Rechtsübergang | - | 250 | 175 |
Namens- und/oder Adressänderung | - | 170 | 85 |
Für die Eintragung eines Rechtsübergangs, einer Namens- und / oder Adressänderung benötigt die WIPO keine Dokumente, die den Rechtsübergang, die Namens- und / oder Adressänderung belegen. Übertragungsvereinbarungen und andere Dokumente in Bezug auf das Recht die internationale Patentanmeldung (PCT-Anmeldung) anzumelden, können jedoch von den Bestimmungsämtern in den nationalen Phasen angefordert werden. Beispielsweise fordern das Europäische Patentamt (EPA) sowie das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) keine Dokumente in den regionalen bzw. nationalen Phasen an, wenn in der internationalen Phase die Registrierung eines Rechtsübergangs, einer Namens- und / oder Adressänderung beantragt wurden.
Trotzdem bitten wir, uns einen Ausdruck des Handelsregisterauszugs, aus dem der Rechtsübergang oder die Änderung ersichtlich ist, oder eine Kopie der Übertragungsvereinbarung zu senden. Alternativ können Sie uns auch lediglich über den neuen Namen und / oder die neue Adresse informieren.
Beispiele für eine Übertragungsvereinbarung stehen auf unserer Homepage zur Verfügung.
Sollten Sie bereits einen Vertrag unterzeichnet haben und dieser Vertrag ist weder in deutscher, englischer noch französischer Sprache, bitten wir Sie uns eine englische oder deutsche Google-Übersetzung sowie eine Kopie des Vertrags zu schicken.
Sollten wir die internationale Patentanmeldung noch nicht vertreten, müssen wir für das Beantragen der Registrierung des Rechtsübergangs, der Namens- und / oder Adressänderung die Vertretung mit einer Vollmacht übernehmen. Deshalb möchten wir Sie bitten unser Vollmachtsformular ausgefüllt uns unterschrieben an uns zu übersenden.
Grundsätzlich empfehlen wir die Registrierung von Rechtsübergängen, Namens- und / oder Adressänderungen in der internationalen Phase vor der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) zu beantragen, um Kosten für das Beantragen vor den nationalen und regionalen Ämtern zu sparen.
Diese Seite stellt keine rechtliche Beratung dar.
Für die Höhe der Amtsgebühren wird keine Gewähr übernommen.
Die Anwaltsgebühren gelten für die Patentanwaltskanzlei Dr.-Ing. Hellmich und stellen Mindestgebühren dar, die in dringenden Fällen angehoben werden können. Diese Seite stellt kein Angebot, sondern eine "invitatio ad offerendum" (Einladung zur Abgabe eines Angebots) dar.