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Anmeldung PCT/deutsche Phase Jahresgebühren Umschreibung Vertragsbeispiele Arbeitnehmererfindervergütung

Eintritt in die deutsche (nationale) Phase
Einreichung einer auf einer PCT-Anmeldung basierenden deutschen Patentanmeldung

Kosten

Amt Anwalt
Überarbeiten der Anmeldung oder der deutschen Übersetzung Stunden Stundensatz

(€/Stunde)

* =


Übersetzung

Englisch->Deutsch
Französisch->Deutsch

Wörter (Quelltext) €/Wort
* =


Anmeldegebühr

Anmeldeamt = Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA)

Anspruchsgebühren, Anzahl der Ansprüche:
Rechercheantrag
Prüfungsantrag
Internationale Recherche deckt die gesamte Anmeldung ab
3. Jahresgebühr
Nach zu reichende Unterlagen Anzahl:
Umsatzsteuer
Summen
Gesamtsumme

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Hinweise

Normalerweise ist keine Überarbeitung der Anmeldung beim Eintritt in die deutsche Phase nötig. Die Anmeldegebühren und die Anpruchsgebühren sind um den Faktor 1,5 höher als die bei der Online-Einreichung von direkten deutschen Patentanmeldungen.

Der Prüfungsantrag muss innerhalb von 7 Jahren nach dem internationalen Anmeldetag gestellt werden.

Unterlagen und Informationen

Wir benötigen folgende Unterlagen und Informationen für einen Eintritt in die deutsche Phase:

  1. Anmelde- und / oder Veröffentlichungsnummer der PCT Anmeldung
  2. wortnahe Übersetzung, falls die PCT Anmeldung nicht in deutscher Sprache veröffentlicht wurde

hilfreich können sein:

  1. Kopie des Anmeldeformulars der PCT Anmeldung, einschließlich Beschreibung, Ansprüche, Zeichnungen und Zusammenfassung
  2. Internationaler Recherchebericht
  3. Unterlagen, die in der internationalen Phase eingereicht wurden, einschließlich Änderungen
  4. Adresse jedes Erfinders, falls diese eine andere ist als die von der WIPO eingetragene oder auf der (den) WO Veröffentlichung(en) angegeben

Diese Seite stellt keine rechtliche Beratung dar.
Für die Höhe der Amtsgebühren wird keine Gewähr übernommen.
Die Anwaltsgebühren gelten für die Patentanwaltskanzlei Dr.-Ing. Hellmich und stellen Mindestgebühren dar, die in dringenden oder schwierigen Fällen angehoben werden können. Diese Seite stellt kein Angebot, sondern eine "invitatio ad offerendum" (Einladung zur Abgabe eines Angebots) dar.