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Normalerweise ist keine Überarbeitung der Anmeldung beim Eintritt in die deutsche Phase nötig. Die Anmeldegebühren und die Anpruchsgebühren sind um den Faktor 1,5 höher als die bei der Online-Einreichung von direkten deutschen Patentanmeldungen.
Der Prüfungsantrag muss innerhalb von 7 Jahren nach dem internationalen Anmeldetag gestellt werden.
Wir benötigen folgende Unterlagen und Informationen für einen Eintritt in die deutsche Phase:
hilfreich können sein:
Diese Seite stellt keine rechtliche Beratung dar.
Für die Höhe der Amtsgebühren wird keine Gewähr übernommen.
Die Anwaltsgebühren gelten für die Patentanwaltskanzlei Dr.-Ing. Hellmich und stellen Mindestgebühren dar, die in dringenden oder schwierigen Fällen angehoben werden können. Diese Seite stellt kein Angebot, sondern eine "invitatio ad offerendum" (Einladung zur Abgabe eines Angebots) dar.