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Es sind keine Recherchegebühren zu zahlen, wenn der Internationale Recherchebericht (ISR) vom Europäischem Patentamt (EPA) erstellt wurde. In diesem Fall beträgt die Prüfungsgebühr 2135 €.
Für die Anspruchsgebühren hat das Europäische Patentamt (EPA) ein zweistufiges System eingeführt:
Die Prüfungsgebühr wird um 50 % reduziert, wenn das Europäische Patentamt den ergänzenden Internationalen Prüfungsbescheid (IPER) erstellt hat.
Die dritte Jahresgebühr kann vor Ablauf der 31-Monatsfrist gezahlt werden, wenn die PCT Anmeldung 8 oder 9 Monate nach der frühesten Priorität eingereicht wurde. Wir berechnen keine Anwaltsgebühren für die Zahlung der dritten Jahresgebür, wenn diese zusammen mit den anderen Amtsgebühren für den Eintritt in die europäische Phase gezahlt wird.
Bei Eintritt in die eurpäische Phase müssen die Anmeldeunterlagen angegeben werden, für die die Prüfung durchgeführt werden soll. Dabei kann sowohl die Anzahl der Ansprüche der PCT-Anmeldung reduziert als auch die Beschreibung umformatiert werden, um Anspruchsgebühren bzw. Seitengebühren zu sparen.
Normalerweise fallen weder die Kosten für die Ausarbeitung der Anmeldeunterlagen noch Übersetzungskosten an. Bei der Einleitung der EP-Phase ist eine wörtliche deutsche, englische oder französische Übersetzung der PCT-Anmeldung einzureichen, falls die PCT-Anmeldung nicht in deutscher, englischer oder französischer Sprache abgefasst ist.
Nach Einleitung der EP-Phase können geänderte Unterlagen eingereicht werden, beispielsweise einen geänderten Anspruchssazt mit Mehrfachrückbezügen und Bezugszeichen.
Wir benötigen folgende Unterlagen und Informationen für einen Eintritt in die Europäische Phase:
hilfreich können sein:
Diese Seite stellt keine rechtliche Beratung dar.
Für die Höhe der Amtsgebühren wird keine Gewähr übernommen.
Die Anwaltsgebühren gelten für die Patentanwaltskanzlei Dr.-Ing. Hellmich und stellen Mindestgebühren dar, die in dringenden oder schwierigen Fällen angehoben werden können. Diese Seite stellt kein Angebot, sondern eine "invitatio ad offerendum" (Einladung zur Abgabe eines Angebots) dar.