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Validierungskosten eines europäischen Patents

Auf Anfrage erstellen wir Ihnen gerne ein Formular mit den voraussichtlichen Validierungskosten pro Land für Ihre EP-Anmeldung. Teilen Sie uns dafür das amtliche Aktenzeichen sowie die Veröffentlichungsnummer der EP-Anmeldung z.B. per E-Mail an info@hellmich.net mit.

Validierungskosten in Deutschland

Diese Seite gilt nur für europäische Patente deren Hinweis auf die Erteilung vor dem 1. Mai 2008 veröffentlicht worden ist. Dies kann der Fall sein, wenn die europäischen Patente nach einem Widerspruchsverfahren erneut validiert werden müssen. Seit dem 1. Mai 2008 ist Deutschland Mitglied des Londoner Übereinkommens. Deshalb ist für neu erteilte europäische Patente keine Validierung in Deutschland mehr erforderlich.

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Diese Seite stellt keine rechtliche Beratung dar.
Für die Höhe der Amtsgebühren wird keine Gewähr übernommen.
Die Anwaltsgebühren gelten für die Patentanwaltskanzlei Dr.-Ing. Hellmich und stellen Mindestgebühren dar, die in dringenden oder schwierigen Fällen angehoben werden können. Diese Seite stellt kein Angebot, sondern eine "invitatio ad offerendum" (Einladung zur Abgabe eines Angebots) dar.